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Private Krankenversicherung – Was für den Abschluss einer Zusatzversicherung besteht

Grundsätzlich ist das Thema Krankheit und Krankheitskosten im Laufe der Jahre für viele Haushalte wichtiger geworden. Nachdem im staatlichen Bereich die Vorsorgeleistungen und jene Leistungen im Schadensfall zurückgehen, sehen sich immer mehr Haushalte nach einer passenden Zusatzversicherung um.

private krankenversicherungMan handelt hier im Sinne des Familieninteresses und möchte nicht nur sich selbst im Krankheitsfall versorgt wissen, sondern auch die gesamte Familie. In einem normalen Angestelltenverhältnis wird den Arbeitnehmern von privaten Versicherungen ein Angebot gemacht. Im Internet können Sie sich darüber informieren und bekommen in den meisten Fällen bereits über ein automatisiertes Tool ein Angebot unterbreitet. Natürlich ist das nur ein Richtwert und die finale Prämie errechnet sich erst nach Vorlage aller Parameter. Viele Versicherungen wünschen sich vor dem Abschluss auch eine umfassende gesundheitliche Untersuchung.

Die private Krankenversicherung für Beamte

Schließlich übernimmt man als Versicherungsgeber nur jene Kosten für Krankheiten, die erst nach Abschluss der Versicherung eingetreten sind. Eine Krankheit verhindert aber nicht den Abschluss einer Versicherung. Dennoch wird sich dies auf die Höhe der Prämie auswirken, weshalb eine strategische Vorgehensweise sehr sinnvoll ist. Es lohnt sich, mehrere Versicherungsangebote zu vergleichen und sich umfassend beraten zu lassen. Die private Krankenversicherung gibt es auch für Beamte. Sie funktioniert vergleichbar mit dem Angebot der Arbeitnehmer in Deutschland, weist aber etliche Besonderheiten auf.  Eine Besonderheit der PKV für Beamte ist der Anspruch auf Beihilfe. Sie wird durch den Dienstherrn gewährt. Dabei übernimmt dieser auch einen Teil der Kosten im Krankheits- bzw. Versicherungsfall. Dieser Anspruch variiert und ist von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich hoch.

Die Haushaltsverhältnisse beeinflussen den Beihilfenanspruch in der PKV für Beamte

Man unterschreitet aber jedenfalls nicht eine Untergrenze, die bei etwa fünfzig Prozent liegt. Diese Untergrenze kann aber auch überschritten werden. Wenn Sie zum Beispiel Kinder in Ihrem Haushalt haben, dann erhöht sich auch der Beihilfenanspruch beträchtlich. Wiederum unterscheiden sich auch hier die Sätze, je nachdem, in welchem Bundesland Sie tätig sind. Die Funktionsweise ist sehr einfach. In einem ersten Schritt wird die Höhe des Beihilfenanspruchs ermittelt. Hier fließen sämtliche Parameter in die Berechnungsgrundlage ein. Es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob Sie ledig sind oder in einem gemeinsamen Haushalt mit Ihrer Familie leben.

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